Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im DCZL
„Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts werden.“ (Satzung des DCZL e. V., §5, Satz 1)
Dem DCZL e. V. gehören persönliche und institutionelle Mitglieder an.